Entschuldigungsregelung vor und nach den Ferien
Für Fehlzeiten direkt vor den Ferien oder direkt danach den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden! Wenn dies nicht vorgelegt wird, sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Bitte zeigen Sie diese Information auch Ihrem Arzt, falls dieser die Ausstellung eines Attestes trotz Krankheit verweigert.
Kontakt: 0221 337 300 70; gustav-heinemann@stadt-koeln.de